Barrierefreiheit bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen in gleicher Weise wie nicht behinderte Menschen ganz selbstverständlich und ohne zusätzliche Hilfen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
So ist die Grundvoraussetzung für Inklusion geschaffen und vielfältige Bereiche des Lebens betroffen, wie z.B. zusammenleben, kommunizieren, arbeiten und sich fortbewegen können.
Das deutsche Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) definiert die Barrierefreiheit in §4:
„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.”
Im Sinne des Gesetzgebers sind Systeme der Informationsverarbeitung sowie akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen dann barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der “allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind”. Beispielsweise bedeutet Barrierefreiheit für Blinde, dass die Inhalte über ein entsprechendes Gerät ausgelesen werden können, und dass er die Seite über die Tastatur steuern kann.
Daneben gibt es aber auch mentale Barrieren – zum Beispiel das fehlende Bewusstsein dafür, vor welchen Barrieren viele Menschen stehen und wie diese in allen Lebensbereichen abgebaut werden können. Viele Lösungen, die für Barrierefreiheit entwickelt werden, können auch nicht behinderten Menschen zugutekommen.
Grundvoraussetzung einer barrierefreien Kommunikation für taube Menschen ist die Gebärdensprache.
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