Behinderung

Behinderung ist ein vielschichtiger Begriff und dementsprechend findet man verschiedene Definitionen. Was in einer Gesellschaft als behindert gilt, hängt von unausgesprochenen und gesetzlich festgelegten Norm- und Wertevorstellungen ab.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert für das Zustandekommen einer Behinderung drei Ursachen: Schaden, funktionale und soziale Beeinträchtigung.

D.h., aufgrund einer Erkrankung, angeborener Schädigung oder eines Unfalls entsteht ein dauerhafter gesundheitlicher Schaden. Der führt zu einer funktionalen Beeinträchtigung der Fähigkeiten und Aktivitäten des*der Betroffenen. Die soziale Beeinträchtigung ist Folge dieses Schadens und äußert sich in persönlichen, familiären und gesellschaftlichen Konsequenzen.

Im §2 Absatz 1 des Sozialgesetzbuches IX wird die Dauer der beeinträchtigten Teilhabe über mindestens sechs Monaten festgelegt.
Als Behinderungsarten gelten: geistige oder seelische Behinderung, Gehörlosigkeit und Schwerhörigkeit, Körper- und Lernbehinderung, Sehschädigung, Sprachbehinderung und Verhaltensstörung. Treten mehrere Behinderungsarten zusammen auf, werden sie Mehrfachbehinderung genannt.

Behindernd wirkt das Umfeld, also sowohl Alltagsgegenstände und Einrichtungen (physikalische Faktoren) als auch die Einstellung anderer Menschen (soziale Faktoren).

Dabei sorgt der Begriff auf der einen Seite für Schutz, Förderung und Hilfe, auf der anderen Seite aber steht die Stigmatisierung, Diskriminierung und Etikettierung.

Letztendlich wird jeder Mensch eine Behinderung anders definieren. Wie genau hängt von dem jeweiligen persönlichen Menschenbild ab. Slogans wie „Behindert ist, wer behindert wird“, oder – leicht abgewandelt – „Behindert ist, wer sich behindert fühlt“ verdeutlichen, dass die Betrachtung letztendlich immer subjektiv bleiben wird.

 

 

 

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