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BITV

BITV ist die Abkürzung für „Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung nach dem Behindertengleichstellungsgesetz“.

Ziel dieser Richtlinien ist mehr Barrierefreiheit im Internet. Menschen mit Behinderungen soll ermöglicht werden, alle Web-Aufritte oder öffentlichen Intranet Angebote von Behörden uneingeschränkt zu nutzen.

Die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 basiert auf einer internationalen Empfehlung, den “Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0” oder in der deutschen Übersetzung “Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.0”. Diese Richtlinien legen fest, wie unterschiedliche Web-Inhalte gestaltet sein müssen, damit sie für Menschen mit Behinderungen barrierefrei nutzbar sind.

Eine erste Version der WCAG ist bereits 1999 veröffentlicht worden und war Grundlage für die erste deutsche Verordnung zur Barrierefreien Informationstechnik. Es wurde dann ein Weg gesucht hat, die Richtlinien möglichst Technologie-unabhängig und verständlich zu formulieren. Die Ende 2008 veröffentlichte 2. Version der internationalen Empfehlung war die Grundlage für die 2011 in Deutschland in Kraft getretene “Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0”.
Seitdem müssen die Webseiten der Ämter und Behörden Gebärdensprache und Leichte Sprache enthalten. Aber es müssen z.B. auch Textalternativen als Audioversion mit Vorlesefunktion für blinde Menschen verfügbar sein.

Folgende Bestandteile sollen die universelle Nutzbarkeit eines Webauftritts gewährleisten:

  • Textalternativen (z.B. Video- und Audioformate mit Untertiteln)
  • klare Trennung von Vorder- und Hintergrund zur besseren Wahrnehmung
  • Navigationshilfen und vereinfachte Bedienung
  • gute Verständlichkeit
  • genaue Handlungsanleitung z.B. zur Verhinderung von Eingabefehlern beim Ausfüllen von FormularenWeiterführende Links:

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