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DIN EN 15038

Die Norm DIN EN 15038 ist eine europaweit geltende Norm für Übersetzungsdienstleister. Sie wurde vom Europäischen Komitee für Normung (CEN) 2006 verabschiedet. Es werden Mindestanforderungen als Orientierung in Sachen Qualitätsmanagement für alle am Übersetzungsprozess beteiligten Personen definiert. Dabei stellt die eigentliche Übersetzung eine von vielen Phasen dar.

DIN EN 15038 beinhaltet die Präzisierung der beruflichen Kompetenzen von Übersetzern, Korrektoren und fachlichen Prüfern.

In Deutschland setzt sich der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) für Qualität in der Ausbildung der Übersetzer und Dolmetscher sowie für ständige berufliche Weiterbildung seiner Mitglieder ein und stellt hohe Qualifikationsanforderungen an die Aufnahme von Mitgliedern des Berufsverbands:

  • persönliche Kompetenz und Qualifikation von Übersetzern, Korrekturlesern und anderen am Übersetzungsprozess Beteiligten qualitätssichernder Maßnahmen (Dokumentation der Ausbildung, der regelmäßigen Weiterbildung und des Kundenfeedbacks)
  • angemessene technische Ausstattung

Einhaltung der Kundenanforderungen hinsichtlich Sprache, Stil, Terminologie
Noch vor der Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache als eigenständige Sprache im Behindertengleichstellungsgesetz (2002) hat sich das Gebärdensprachdolmetschen in Deutschland professionalisiert. Seit Ende der 1980er Jahre existieren staatliche Prüfungen für Gebärdensprachdolmetscher und seit Mitte der 1990er Jahre werden in Deutschland Gebärdensprachdolmetscher an Hochschulen ausgebildet.

Gebärdensprachdolmetscher kommen in den unterschiedlichsten Bereichen zum Einsatz, um die Kommunikation zwischen hörenden, schwerhörig und tauben Menschen zu ermöglichen. Sie arbeiten dabei in der Regel simultan ohne die Verwendung einer Simultananlage und dolmetschen nach Bedarf in beide Richtungen. Hierfür gelten alle Ausführungen zum Beruf eines Dolmetschers gleichermaßen.

 

 

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