Grad der Behinderung (GdB)

Der Grad der Behinderung (GdB) beziffert die Schwere der Behinderung unabhängig von ihrer Ursache. Er wird durch das Versorgungsamt festgestellt, wenn er nicht bereits anderweitig festgestellt wurde, z.B. durch einen Rentenbescheid oder durch eine Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung. Der Grad der Behinderung beginnt bei 20 und reicht in Zehnerschritten bis 100. Dabei handelt es sich nicht …

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