Schwerbehinderung
Schwerbehinderung besteht ab einem Grad der Behinderung (GdB) ab 50. Dann erhält man einen Schwerbehindertenausweis (SBA) mit einigen Sonderrechten. Der Grad der Behinderung beziffert die Schwere der Behinderung unabhängig von ihrer Ursache. Er wird durch das Versorgungsamt festgestellt, wenn er nicht bereits anderweitig festgestellt wurde, z.B. durch einen Rentenbescheid oder durch eine Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung. …