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Hier siehst du unsere Demoseite für eine barrierefreie Gestaltung nach der BITV 2.0

Oben in der Servicenavigation findest du Informationen in Gebärdensprache und Leichter Sprache.
Unten in der Fußzeile ist die Erklärung zur Barrierefreiheit zu finden sowie die Möglichkeit, 
eine Barriere über ein Kontaktformular zu melden.
Übrigens: Auch dieser Feedbackmechanismus sollte barrierefrei sein. 
Mit unserem Übersetzungstool SQAT können Barrieren ganz einfach 
in Gebärdensprache gemeldet werden (weitere Infos unter www.sqat.eu).
 
 

BITV 2.0 = Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung formuliert Standards zur barrierefreien Umsetzung von digitalen Inhalten, wie zum Beispiel Internetseiten und Apps. Eine gute Übersicht über die BITV 2.0 bietet die Bundesfachstelle Barrierefreiheit hier

Warum brauchen taube Menschen eigentlich Videos in Gebärdensprache? Warum genügt kein Text? Weil die deutsche Schriftsprache für taube Menschen eine Fremdsprache ist. Eine ausführliche und sehr gut verständliche Antwort auf diese Frage hat die Gebärdensprachschule Lebendige Gebärden hier formuliert.