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Altersschwerhörigkeit

Bei der Altersschwerhörigkeit handelt es sich um einen Alterungsprozess mit Minderung des Hörvermögens ab dem 50. Lebensjahr. Als Schwerhörigkeit bezeichnet man allgemein eine Einschränkung des Hörvermögens. Sie reicht von einer geringfügigen Beeinträchtigung bis zu vollständigem Hörverlust. Bei der Altersschwerhörigkeit bleibt sie dauerhaft.

Zunächst bemerken Betroffene eine meist beidseitige und zunehmende Abnahme der Hörfähigkeit, anfangs die höheren Frequenzen betreffend, später auch im mittleren und im tieftönigen Hörbereich. In lauter Umgebung ist dann das Wortverständnis bei Gesprächen schwer. Auch werden einzelne Silben oft besser verstanden als der ganze Satz. Daher fühlen sich schwerhörige Menschen in einer lauten Umgebung oft unwohl und unsicher.

Der Alterungsprozess beeinträchtigt das Innenohr, die Sinneszellen (Haarzellen) und den Hörnerv (Nervus cochlearis) des Ohres sowie die Hirnregionen, die für die Weiterverarbeitung der Signale verantwortlich sind. Darüber hinaus hinterlässt die Lärmbelastung der Umwelt ihre Spuren. Altersschwerhörigkeit wird beschleunigt, wenn andere Faktoren wie Herz-Kreislauf- und Stoffwechsel-Erkrankungen, erbliche Veranlagung oder Rauchen hinzukommen.
Der HNO-Arzt stellt dann die Diagnose „Presbyakusis“. Er untersucht bei Verdacht einer Schwerhörigkeit den Hals-, Nasen- und Ohrbereich, führt eine Ohrenspiegelung (Otoskopie) durch sowie verschiedene Hörtests, um den Grad des Presbyakusis zu diagnostizieren (z.B. mithilfe eines Tonaudiogrammes oder der Sprachaudiometrie).

Unbehandelte Schwerhörigkeit kann vorzeitigen geistigen Abbau, sozialen Rückzug und Unsicherheit bei der Bewältigung des Alltags, beispielsweise im Straßenverkehr, zur Folge haben.

Als Therapieform kommen zurzeit nur Hörgeräte oder Hörimplantate in Frage.

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