Frühförderung umfasst abgestimmte und interaktive Beratungs-, Diagnostik-, Therapie- und Förderangebote für Familien mit Kindern, die behindert oder von Behinderung betroffen sind. Aber auch präventive, offene Beratungsangebote für Eltern, die sich in der Entwicklungsbegleitung ihrer Kinder Unterstützung wünschen.
Ziel der Förderung ist es, Kinder möglichst früh und gezielt gemäß ihren individuellen Bedürfnissen zu fördern, um Entwicklungsstörungen und Behinderungen zu verhindern oder zu mildern. Wichtig ist die Hilfe zur Selbsthilfe: „Hilf mir, es selbst zu tun!“.
Um Sprachentwicklungsverzögerungen oder Schwierigkeiten in anderen Bereichen der frühkindlichen Entwicklung entgegen zu wirken, sollten taube oder schwerhörige Kinder möglichst früh einsetzende zweisprachige Förderung mit Gebärdensprache und Lautsprache erhalten. In diese bimodal-bilinguale Förderung sollte auch das familiäre Umfeld miteinbezogen werden.
Das Frühförderteam sollte daher aus tauben Fachkräften bestehen als Identifikationsmöglichkeit für die betroffenen Kinder. Und auch hörende Kontaktpersonen für die Eltern können die kulturelle Sensibilisierung für die Gehörlosengemeinschaft ermöglicht.
Die Finanzierung der Frühförderleistungen durch die jeweils zuständigen Stellen sowie die interdisziplinäre Zusammenarbeit aller an der Frühförderung Beteiligten müssen sichergestellt sein, um eine reibungslose Umsetzung des Förderplans gewährleisten zu können.
Rechtlich besteht ein Anspruch auf diese Leistungen und die Kosten werden grundsätzlich von der Krankenkasse oder den Trägern der Sozialhilfe übernommen.
Einen Leitfaden für Eltern mit Hilfen zur Antragstellung, Vorlagen für Anträge und aktuelle Rechtsurteile findet man unter www.kestner.de/n/elternhilfe/recht/leitfaden-recht.htm