Als prälingual Ertaubte werden Personen bezeichnet, bei denen ein Hörverlust vor dem abgeschlossenen Spracherwerb eintritt, meist vor dem 2. – 4. Lebensjahr.
Eine beidseitige Taubheit kann entweder schon bei der Geburt bestehen (angeborene Taubheit oder Gehörlosigkeit) oder sich erst im Lauf des Lebens entwickeln (erworbene Taubheit). Abhängig davon, zu welchem Zeitpunkt das Hörvermögen verloren geht, sind folgende Formen zu unterscheiden:
-Prälinguale Taubheit: Die Betroffenen sind schon gehörlos, bevor sie eine Sprache entwickeln können.
-Postlinguale Taubheit: Die beidseitige Taubheit stellt sich erst nach erfolgter Sprachentwicklung ein.
Diese Unterteilung ist wichtig hinsichtlich der Folgen, die eine beidseitige Taubheit für den normalen Spracherwerb eines Kindes haben kann:
Macht ein Hörverlust ein Kind schon vor dem siebten Lebensjahr auf beiden Ohren taub, ist dies ohne Gegenmaßnahmen meist mit dem vollständigen Verlust des bis dahin erworbenen Sprachwortschatzes verbunden.
Tritt die Gehörlosigkeit erst nach dem siebten Lebensjahr ein, bleibt der Wortschatz erhalten.
Eine frühe einseitige Taubheit hingegen beeinträchtigt das Kind nicht in seiner Sprachentwicklung.
Rund 90 % tauber Kinder haben Eltern, die hören können und keine Gebärdensprachkenntnisse aufweisen.