Hörbehinderung

Hörbehinderung oder auch hörgeschädigt sind Sammelbegriffe für alle Arten von Beeinträchtigungen des auditiven Systems. Dazu gehören:

  • Hörschädigung (Schwerhörigkeit, Resthörigkeit, Taubheit)
  • Tinnitus
  • Erkrankungen des Ohres (z.B. angeboren, oder durch Unfall, Verletzung und Erkrankung)

Nach Angaben des Deutschen Schwerhörigenbundes haben rund 19 Prozent der deutschen Bevölkerung über 14 Jahre eine Beeinträchtigung des Hörens. Konkret wären es knapp 15 Millionen Menschen, die wenig oder gar nicht hören können.

Die Bezeichnung hörgeschädigt bzw. Hörbehinderung wird eher von einem medizinischen Verständnis geleitet, das die Hörbeeinträchtigung im Fokus der Betrachtung sieht.
Daher ziehen viele Betroffene den Ausdruck „taub“ vor, da hier das Defizit (-losigkeit, -behinderung, -schädigung) nicht im Mittelpunkt steht. Sie sehen sich weniger als Menschen mit Handicap, sondern vielmehr als Teil einer kulturell-sprachlichen Minderheit. Im Zentrum ihrer Gemeinschaft steht die Gebärdensprache, die 2002 in Deutschland als vollwertige Sprache gesetzlich anerkannt wurde.

Auch in Deutschland kommt “Deaf” besser an und betont soziale und gesellschaftliche Phänomene (z.B. als Wir-Gefühl und emotionale Bindekraft mit Entfaltungsmöglichkeiten). Diese Gruppe definiert sich durch eine gemeinsame Sprache, die Deutsche Gebärdensprache, und eine dadurch geprägte Kultur.

Dabei kann das Hörvermögen von „leicht schwerhörig“ bis „volltaub“ reichen, egal ob mit oder ohne Hörgeräte oder CI-Versorgung.

 

 

Weiterführende Links:

Ähnliche Einträge