Ein Hörgerät ist das am weitesten verbreitete Hilfsmittel zum Ausgleich eines ein- oder beidseitigen Hörverlustes von mehr als 50 Dezibel und wird auch als „Hörsystem“ bezeichnet.
Hörgeräte werden bei Innohrschwerhörigkeit (Schallempfindungsschwerhörigkeit) aller Schweregrade und vereinzelt auch bei Schallleitungsschwerhörigkeit eingesetzt. Eine Verordnung wird durch HNO-Fachärzte festgestellt. Die individuelle Anpassung des Geräts (je nach Hörkurve) erfolgt durch einen Hörgeräteakustiker.
Ferner werden Hörgeräte als Bestandteil einer Tinnitus Therapie eingesetzt. Die Wirksamkeit ist hierzu jedoch nicht eindeutig nachgewiesen.
Ein einfaches digitales Hörgerät besteht aus einem Mikrofon zur Schallaufnahme, einem Verstärker, sowie Lautsprecher und Batterie.
Es gibt verschiedene Bauweisen: Hinter-dem-Ohr-Geräte (HdO), Ex-Hörer-Geräte, Im-Ohr-Geräte (IdO), Taschenhörgeräte (technisch veraltet), Hörbrille, Knochenleitungshörgeräte oder Tinnitusmasker.
Die Kosten können zwischen rund 500 und 2000 Euro liegen. Es gibt aber auch zuzahlungsfreie Geräte. Für alle Hörsysteme gibt es durch die gesetzliche Krankenkassen Festbeträge, wenn ein Erfolg zu erwarten ist. Bei Kindern kann eine Versorgung schon bei einer geringeren Schwerhörigkeit erfolgen.
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