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Integrationsamt

Vom Integrationsamt erhalten gehörlose Arbeitnehmer und auch Arbeitgeber Beratung und Unterstützung in allen Fragen rund um das Thema Arbeits- und Berufsleben. Das Integrationsamt kann für die Beratung von Tauben und Schwerhörigen auch sogenannte Integrationsfachdienste beauftragen.

Das Integrationsamt kann auch den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern bezuschussen.

Voraussetzungen

  • Der Arbeitnehmer muss taub oder schwerhörig sein
  • Der taube bzw. schwerhörige Arbeitnehmer muss in einem Umfang von mindestens 15 Stunden wöchentlich in einer Festanstellung beschäftigt sein.
    Der Ablauf der finanziellen Unterstützung erfolgt als

Zuschuss an den Arbeitgeber
Zuschuss an den Arbeitnehmer oder als
Finanzierung einer Arbeitsassistenz
Die Höhe der Kostenübernahme folgt den Empfehlungen des jeweiligen Amtes. Einen eventuell entstehenden Differenzbetrag gleicht entweder der Arbeitgeber oder der Betroffene selbst aus.

Es erfolgt umfassende Beratung zu Fragen im Betrieb und am Arbeitsplatz: von Verständigung über berufliche Weiterbildung bis hin zur Planung gezielter Maßnahmen (z.B. technische Ausstattung und Hilfsmittel). Wichtig ist auch der Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern, Schriftdolmetschern oder einer Arbeitsassistenz, zum Beispiel durch Telesign – ein speziell für den beruflichen Bereich geschaffener Bildtelefondolmetschdienst.

http://auskunft.giby.de/kostentraeger/integrationsamt

 

 

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