A B C D E F G H I K L M N O P Q R S T U V W Y Z

resthörig

Das Restgehör oder auch „resthörig“ bezeichnet vor allem im medizinischen Bereich hochgradig schwerhörige Menschen mit sehr geringen Hörresten.

Circa 98 % der so genannten nicht hörenden Menschen haben ein Restgehör. Es handelt sich um Einschränkungen der Hörfähigkeit, bei denen akustisch entweder gar nichts oder entsprechende Reize nur noch mit Hörhilfen wie einem Hörgerät oder z. B. einem Cochlea-Implantat wahrgenommen werden können. Ob Gesprochenes mit diesen Hörhilfen verstanden wird, ist individuell ganz verschieden.

Resthörigkeit bzw. resthörig bezeichnet allgemein eine Einschränkung des Hörvermögens in unterschiedlichem Maße. Sie kann von einer geringfügigen Beeinträchtigung bis zu vollständigem Hörverlust reichen, z.B. hochgradig schwerhörig mit sehr geringen Hörresten oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit.
Eine alltagsgebräuchliche, Klassifizierung erfolgt, indem geringe bis mittelgradige Hörverluste als schwerhörig bezeichnet werden und hochgradige bis vollständige Hörverluste als Gehörlosigkeit bzw. Taubheit.

Rest- im Wort Restgehör oder resthörig legt den Fokus auf das Fehlen des Hörsinns und wird als nicht ressourcenorientiert wahrgenommen. Daher bezeichnen sich in jüngerer Zeit immer mehr Betroffene als taube Menschen. Damit wollen sie eine neutrale Sichtweise zum Ausdruck bringen, die wegführt von einer lediglich medizinisch geprägten Wahrnehmung als „Behinderung“.

Nach Angaben des Deutschen Schwerhörigenbundes gibt es in Deutschland ca. 80.000 taube Menschen und ca. 16 Millionen Schwerhörige. Ungefähr 140.000 davon haben einen Grad der Behinderung von mehr als 70 und sind oft auf Gebärdensprach-Dolmetscher angewiesen.

 

 

Weiterführende Links:

Ähnliche Einträge