Gebärdensprachvideos nach BITV 2.0 (DGS)
Sie sind eine öffentliche Institution und möchten die gesetzlichen Vorgaben der BITV 2.0 umsetzen? Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und erstellen alle erforderlichen Videos in Deutscher Gebärdensprache (DGS).
- Gesetzeskonforme Umsetzung nach BITV 2.0
- Muttersprachliche Übersetzung in Deutsche Gebärdensprache (DGS)
Übersetzung, Videoproduktion und Unterstützung bei der Einbindung
Übersetzung, Videoproduktion und Unterstützung bei der Einbindung
✔ BITV 2.0 ✔ WCAG 2.1 ✔ Öffentliche Auftraggeber
Informationen zum Inhalt
Als wesentliche Inhalte im Sinne der BITV 2.0 gelten insbesondere Informationen zur Organisation, zu den Aufgaben der Behörde sowie zu den zentralen fachlichen Inhalten des Webangebots.
✔ Erfüllt die gesetzlichen Mindestanforderungen nach BITV 2.0
Erklärung zur Barrierefreiheit
Laut BITV 2.0 müssen die wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit in DGS übersetzt werden. Gerne unterstützen wir Sie hierbei und beraten Sie zu den wesentlichen Inhalten
✔ Pflichtbestandteil für BITV-Prüfungen
Hinweise zur Navigation
Nach der BITV 2.0 sind öffentliche Stellen verpflichtet, barrierefreie Hinweise zur Navigation ihres Webangebots bereitzustellen. Diese erklären den Aufbau der Website, die wichtigsten Navigationselemente und weitere barrierefreie Angebote auf Ihrer Webseite
✔ Unterstützt die selbstständige Nutzung für gehörlose Menschen
Übersetzungsprozesse nach ISO 17100
Alle Übersetzungen werden von Tauben, muttersprachlichen Fachübersetzer*innen mit zertifiziertem Abschluss erstellt. Der gesamte Prozess ist qualitätsgesichert durch ein 4-Augen-Prinzip. Das bedeutet die Übersetzung wird von einem Team aus hörenden und Tauben Dolmetscher*innen durchgeführt.
✔ Qualitätssicherung nach internationalem Standard
Warum eine korrekte Umsetzung erforderlich ist
Fehlende oder unvollständige Gebärdensprachvideos können bei Prüfungen als Mangel bewertet werden. Öffentliche Stellen sind verpflichtet, die gesetzlichen Anforderungen der BITV 2.0 vollständig umzusetzen und barrierefreie Zugänge nachweisbar bereitzustellen. Wir unterstützen Sie dabei, Risiken zu vermeiden und rechtssicher aufgestellt zu sein.
Dieses Angebot richtet sich an Bundes- und Landesbehörden, Kommunen, öffentliche Einrichtungen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Gebärdensprache ist keine Text- oder Untertitellösung
Deutsche Gebärdensprache (DGS) ist eine eigenständige visuelle Sprache mit eigener Grammatik und Struktur. Schriftliche Texte, Untertitel oder gesprochene Sprache stellen keine Gebärdensprache dar und ersetzen keine Gebärdensprachvideos. Für die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen der BITV 2.0 müssen die vorgesehenen Inhalte in Deutscher Gebärdensprache als Video bereitgestellt werden, um gehörlosen Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu ermöglichen.
✔ Rechtssicherheit ✔ Verständlichkeit für gehörlose Menschen ✔ Prüfungskonform nach BITV 2.0