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Gebärdensprachvideo mit taube Dolmetscher für Gebärdensprache vor einer barrierefreien Webseite, die den Regeln der BITV 2.0 entspricht. Es sind dort folgende barrierefreie Videos zu sehen: Navigation in DGS, Erklärung zur Barrierefreiheit in DGS und ein Inhaltsvideo in DGS.

Gebärdensprachvideos nach BITV 2.0 (DGS)

Sie sind eine öffentliche Institution und möchten die gesetzlichen Vorgaben der BITV 2.0 umsetzen? Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und erstellen alle erforderlichen Videos in Deutscher Gebärdensprache (DGS).

  • Gesetzeskonforme Umsetzung nach BITV 2.0
  • Muttersprachliche Übersetzung in Deutsche Gebärdensprache (DGS)
  • Übersetzung, Videoproduktion und Unterstützung bei der Einbindung

BITV 2.0   WCAG 2.1   Öffentliche Auftraggeber

Informationen zum Inhalt

Als wesentliche Inhalte im Sinne der BITV 2.0 gelten insbesondere Informationen zur Organisation, zu den Aufgaben der Behörde sowie zu den zentralen fachlichen Inhalten des Webangebots.

Erfüllt die gesetzlichen Mindestanforderungen nach BITV 2.0

Erklärung zur Barrierefreiheit

Laut BITV 2.0 müssen die wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit in DGS übersetzt werden. Gerne unterstützen wir Sie hierbei und beraten Sie zu den wesentlichen Inhalten

Pflichtbestandteil für BITV-Prüfungen

Hinweise 
zur Navigation

Nach der BITV 2.0 sind öffentliche Stellen verpflichtet, barrierefreie Hinweise zur Navigation ihres Webangebots bereitzustellen. Diese erklären den Aufbau der Website, die wichtigsten Navigationselemente und weitere barrierefreie Angebote auf Ihrer Webseite

Unterstützt die selbstständige Nutzung für gehörlose Menschen

Übersetzungsprozesse nach ISO 17100

Alle Übersetzungen werden von Tauben, muttersprachlichen Fachübersetzer*innen mit zertifiziertem Abschluss erstellt. Der gesamte Prozess ist qualitätsgesichert durch ein 4-Augen-Prinzip. Das bedeutet die Übersetzung wird von einem Team aus hörenden und Tauben Dolmetscher*innen durchgeführt.

Qualitätssicherung nach internationalem Standard

Warum eine korrekte Umsetzung erforderlich ist

Fehlende oder unvollständige Gebärdensprachvideos können bei Prüfungen als Mangel bewertet werden. Öffentliche Stellen sind verpflichtet, die gesetzlichen Anforderungen der BITV 2.0 vollständig umzusetzen und barrierefreie Zugänge nachweisbar bereitzustellen. Wir unterstützen Sie dabei, Risiken zu vermeiden und rechtssicher aufgestellt zu sein.

Dieses Angebot richtet sich an Bundes- und Landesbehörden, Kommunen, öffentliche Einrichtungen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Gebärdensprache ist keine Text- oder Untertitellösung

Deutsche Gebärdensprache (DGS) ist eine eigenständige visuelle Sprache mit eigener Grammatik und Struktur. Schriftliche Texte, Untertitel oder gesprochene Sprache stellen keine Gebärdensprache dar und ersetzen keine Gebärdensprachvideos. Für die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen der BITV 2.0 müssen die vorgesehenen Inhalte in Deutscher Gebärdensprache als Video bereitgestellt werden, um gehörlosen Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu ermöglichen.

Rechtssicherheit   Verständlichkeit für gehörlose Menschen   Prüfungskonform nach BITV 2.0

Warum eine Zusammenarbeit mit yomma sinnvoll ist

  • Wir erstellen Navigationstexte und unterstützen bei der Textredaktion – aus der Perspektive der jeweiligen Nutzergruppe.

  • Sie erhalten von uns fertige Videos inklusive Untertitel und individueller Layoutgestaltung

  • Auch für ein kleines Budget: Sie können über unser Baukastenmodell Standardvideos beauftragen für die Übersetzung der Erklärung zur Barrierefreiheit

  • Alles aus einer Hand: Wir arbeiten mit spezialisierten Partnern für Leichte Sprache und Audiodeskription zusammen.

  • Schnelle Lieferung: unser Team aus hörenden und Tauben Personen umfasst ca. 30 Mitarbeiter:innen

  • Verschiedene Dialekte: es gibt nicht nur eine Deutsche Gebärdensprache. Wünschen Sie einen regionalen Dialekt können wir Sie dazu gerne beraten und unterstüzten. Unsere Standorte sind in Berlin, Hamburg und München

Beispiele für Gebärdensprachvideos nach BITV 2.0

Die folgenden Beispiele zeigen Gebärdensprachvideos für Hinweise zur Navigation, Erklärungen zur Barrierefreiheit sowie wesentliche Inhalte öffentlicher Webangebote.

Referenzen

Unsere Erfahrungen aus über 1.000 Projekten mit Bundesbehörden, Kommunen und öffentlichen Einrichtungen zeigen, dass wir seit über 20 Jahren mit zusätzlichen Services die Umsetzung von Barrierefreiheit wirksam unterstützen.

Für weitere Informationen oder eine unverbindliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

zu sehen ist ein blau türkisches Schriftzug, das Logo von SQAT, dem Signing question answer tool. Das Tool für mehr Barrierfreiheit schafft Barrieren ab und ergänzt das Kontaktformular. So setzten sie die BITV 2.0 Anforderungen um. Checkliste BITV 2.0

Barrieren melden: Kommunikation in Gebärdensprache ermöglichen

Gehörlose haben häufig Probleme beim Lesen und Schreiben. So stellt das Kontaktformular auf eurer Internetseite oft eine Barriere dar. Wir können mit unserem SQAT-Übersetzungstool eine einzigartige webbasierte Dienstleistung anbieten, die Kommunikation auf Augenhöhe ermöglicht. Für mehr Informationen klicke einfach hier. Ihr möchtet taube Menschen informieren von eurem Angebot und zwar zugänglich in Gebärdensprache oder mehr Fachkräfte für eure Behörde werben? Unser Social Media Team entwickelt gerne mit euch ein zielgerichtetes Konzept und produziert ein Info-Posting in Gebärdensprache.

Mini-FAQ

Müssen alle Inhalte einer Website in Gebärdensprache vorliegen?

Nein. Verpflichtend sind Hinweise zur Navigation, die Erklärung zur Barrierefreiheit sowie wesentliche Inhalte.

Reichen Untertitel oder Leichte Sprache aus?

Nein. Gebärdensprache ist eine eigenständige Sprache und gesetzlich gefordert.

Können bestehende Texte verwendet werden?

Ja. Wir prüfen und optimieren vorhandene Inhalte für die Übersetzung in Deutsche Gebärdensprache.

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