Ihr seid eine öffentliche Institution und möchtet jetzt eure Pflicht erfüllen, die gesetzlichen Vorgaben der BITV 2.0 (Barrierefreie Informationstechnik Verordnung 2.0) umzusetzen? Bestimmt treten bei euch viele Unsicherheiten auf, da dabei eine gesetzeskonforme Ausführung unbedingt eingehalten werden muss? Keine Sorge! Wir erstellen alle notwendigen Videos in Gebärdensprache.
Bei uns werden eure Hinweise zur Navigation, Informationen zu den wesentlichen Inhalten und die Erklärung zur Barrierefreiheit schnell, unkompliziert und zuverlässig in Gebärdensprache übersetzt. Dafür setzen wir nur taube, muttersprachliche Übersetzer*innen mit Abschluss ein. Zudem sind wir zertifiziert für qualitative und gesicherte Übersetzungsprozesse nach ISO 17100.