Gesetzlicher Anspruch auf Gebärdensprachdolmetschen
Nach dem SGB IX und dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) haben taube und schwerhörige Menschen Anspruch auf barrierefreie Kommunikation. Dazu gehört der Einsatz von qualifizierten Gebärdensprachdolmetscher:innen in öffentlichen, beruflichen und gesellschaftlichen Kontexten.
Gebärdensprachdolmetschen ist u. a. möglich bei: