030 51 999 87-0

schwerhörig

Als schwerhörig bezeichnet man allgemein eine Einschränkung des Hörvermögens in unterschiedlichem Maße. Sie kann von einer geringfügigen Beeinträchtigung bis zu vollständigem Hörverlust reichen, z.B. hochgradig schwerhörig mit sehr geringen Hörresten oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit.

Bei der Altersschwerhörigkeit bleibt sie dauerhaft bestehen.

Schwerhörige Menschen tragen in der Regel Hörgeräte und können damit häufig viel von ihrem Hörverlust ausgleichen. Ihre Hörwahrnehmung bleibt oft dennoch verzerrt und ist oft bruchstückhaft, jeweils abhängig von unterschiedlichen Umgebungssituationen. Die Behandlungsmöglichkeiten richten sich nach den verschiedenen Ursachen ab.
Aus medizinischer Perspektive liegt eine hochgradige Schwerhörigkeit liegt vor, wenn der mittlere Hörverlust zwischen 70 und 100 dB beträgt.

Die World Health Organization (WHO) hat ihrerseits eine rein auf physikalischen Messwerte der Hörschwellen basierende Klassifizierung in 5 Stufen mit “keine”, “leichte”, “mittlere”, “schwere” und “sehr schwere” Hörverluste aufgestellt.

Eine gröbere und alltagsgebräuchliche, Klassifizierung erfolgt, indem geringe bis mittelgradige Hörverluste als schwerhörig bezeichnet werden und hochgradige bis vollständige Hörverluste als Gehörlosigkeit bzw. Taubheit.

Nach Angaben des Deutschen Schwerhörigenbundes gibt es in Deutschland ca. 16 Millionen Schwerhörige.

Nach oben scrollen