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Teilhabe

Teilhabe enthält zwei Wörter:

-Teil (ein Teil von etwas sein – dazu gehören)
-Habe (mit dabei sein – bei etwas mitmachen)


Bei dem Begriff handelt es sich um eine durch das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) geschaffene Bezeichnung, die den im Schwerbehindertengesetz verwendeten Begriff der Eingliederung abgelöst hat. Nach § 1 SGB IX erhalten behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen bestimmte Leistungen. Ziel ist es, ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern und Benachteiligungen zu vermeiden.

Autonomie und Selbstbestimmung sollen Alternativen zur Fremdbestimmung und aktiven Lebensgestaltung sein.

Auch die 2008 in Kraft getretene UN-Behindertenrechtskonvention setzt sich für absolute Gleichberechtigung ein.
Die Begriffe „Inklusion“ und „Barrierefreiheit“ hingegen bezeichnen einen politisch-soziologischen Prozess bzw. die Ausgestaltung der Umgebung.

Das Wort kommt in vielen Begriffen vor:

-Geld und Hilfe zum Mitmachen im Arbeitsleben (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben)
-gesellschaftliche Teilhabe (Partizipation)
-Änderungen der Regeln für die Eingliederungshilfe – Leistungen zur Teilhabe
-das Bundesteilhabegesetz
-Teilhabe behinderter Menschen in der Gesellschaft

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