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Kommunikationshilfen

Kommunikationshilfen sind verschiedene Geräte und Methoden, die vor allem Menschen mit einer eingeschränkten lautsprachlichen Kommunikation eine selbstbestimmte Verständigung mit anderen Menschen erleichtern oder ermöglichen sollen. Diese Kommunikationshilfen können sowohl aktiv (die Person gibt eine Nachricht ab) als auch passiv (die Person nimmt eine Nachricht über die Hilfe auf) wirken.

Das Fachgebiet der „Unterstützten Kommunikation“ (UK) umfasst alle pädagogischen bzw. therapeutischen Maßnahmen, die eine Erweiterung der umfassenden kommunikativen Möglichkeiten bei Menschen ohne Lautsprache anstreben.
Zu diesen Ausdrucksmöglichkeiten zählen neben den körpereigenen Formen (z.B. Gestik, Mimik, Gebärden) und den nicht-technischen Hilfsmitteln (z.B. Symbolkarten, Kommunikationsbücher) auch die elektronischen Kommunikationshilfen (z. B. für taube und scherhörige Menschen Hörgeräte, Hörbrillen, Signalsender, Blitz und Vibrationswecker). Personale Kommunikationshilfen sind Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache, für lautsprachbegleitende Gebärden, Schriftdolmetscher, Simultanschriftdolmetscher sowie Oraldolmetscher, die vom Klienten je nach seinen Bedürfnissen frei wählbar sind.

Die Finanzierung fällt je nach der persönlichen Lage in die Zuständigkeit verschiedener sozialer Kostenträger, wie der Gesetzlichen Krankenversicherung, Agentur für Arbeit oder Unfallversicherung.

Das Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung listet die kostenübernahmepflichtigen Produkte in unterschiedlichen Kategorien auf: Blindenhilfsmittel (Gruppe 07) oder verschiedene Hörhilfen (Gruppe 13).

 

 

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