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Kommunikationshilfenverordnung (KHV)

Die Kommunikationshilfenverordnung (oder kurz: KHV) regelt den gesetzlichen Anspruch tauber Menschen auf Gebärdensprachdolmetscher (insbesondere bei Behörden, Polizei, Gericht oder am Arbeitsplatz) und auch auf andere geeignete Kommunikationshilfen (wie z. B. Schriftdolmetscher).

Dieses Gesetz ist auf Bundesebene gültig und ist daher nur bei Institutionen des Bundes anwendbar. Die einzelnen Bundesländer haben inzwischen allerdings alle Landesgleichstellungsgesetze (LGG) verabschiedet, die mehr oder weniger inhaltlich dem Bundesgesetz entsprechen.

Vor allem im Bereich der Bereitstellung und Kostenübernahme von Dolmetschern bestehen aber signifikante Unterschiede innerhalb der Bundesländer.
Die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), die Einzelheiten der finanziellen Unterstützung im Gesundheitsbereich im Rahmen des Bundesbeamtengesetzes regelt, gibt betroffenen Menschen ebenfalls das Recht auf Kommunikationshilfen z.B. in Form eines Gebärdensprachdolmetschers.

Aber trotz eindeutiger Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) gibt es bis jetzt in Deutschland nicht geklärte Positionen zu Dolmetscherkostenübernahme im sozialen und privaten Bereich.

http://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/kommunikationshilfeverordnung.html

http://www.gesetze-im-internet.de/khv/BJNR265000002.html

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Zwei Mitarbeiter*innen von der yomma GmbH im Studio und Hamburg. Sie zeigen eine Situation Dolmetschen, Beraten, Textredaktion für BITV 2.0 Webseitentexten, Gebärdensprachvideo, Gebärdensprachfilme

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